Belgien - Türkei : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines.

Sie verlassen Belgien, um in die Türkei zu ziehen oder Sie verlassen die Türkei, um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit der Türkei abgeschlossen.
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und türkischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit

Dieses Abkommen zwischen Belgien und der Türkei betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und die Beamten.

Wenn Sie in der Türkei arbeiten, werden die Rechtsvorschriften der türkischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in der Türkei befinden.
  2. Die türkischen order die Belgischen gezetslichen bestimmungen müssen für sie gelten oder gegolten haben.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie eventuell Leistungen der belgischen/türkischen sozialen Sicherheit erhalten werden, wenn Sie in der Türkei/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in der Türkei zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und türkischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Familienbeihilfen
  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf den Text des Allgemeines Abkommen der Türkei (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.

Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit der Türkei (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.