Belgien - Tunesien : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines.

Sie verlassen Belgien, um in Tunesien zu ziehen oder Sie verlassen Tunesien, um in Belgien zu ziehen .
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.
Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Tunesien abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und serbischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.
Dieses Abkommen zwischen Belgien und Tunesien betrifft die Arbeitnehmer,  die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.
Wenn Sie in Tunesien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der tunesischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  • Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Tunesien befinden.
  • Sie müssen die tunesische oder die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. bzw. als Staatenlosen oder Flüchtling anerkannt sein

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/serbischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Tunesien/Belgien wohnen;
  •  Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Tunesien zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und tunesischen Altersrenten.
  • Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.

Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.
  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • die Familienbeihilfen

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