Belgien - Vereinigtes Königreich: Allgemeinheiten nach dem Brexit

Sie verlassen Belgien, um sich im Vereinigten Königreich niederzulassen oder Sie verlassen das Vereinigte Königreich, um sich in Belgien niederzulassen.

Vor der Abreise sollten Sie sich bei den zuständigen Trägern erkundigen, welche Formalitäten zu erledigen sind, um Ihre Sozialversicherungsleistungen zu behalten bzw. um Sozialversicherungsleistungen zu erhalten.

Allgemeiner Stand der Dinge

Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Beide Parteien (das Vereinigte Königreich und die EU) einigten sich auf ein Austrittsabkommen, das am 1. Februar 2020 in Kraft trat. Dies sah unter anderem vor, dass die europäischen Verordnungen bis zum 31.12.2020 anwendbar blieben. Am 24. Dezember 2020 wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich geschlossen, das die künftigen Beziehungen nach dem 31.12.2020 regeln wird.

Stand zum 01.01.2021

Grundsätzlich gelten diese europäischen Verordnungen (Verordnungen (EWG) Nr. 883/2004 und 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) ab dem 01.01.2021 nicht mehr. Nichtsdestotrotz garantiert das Austrittsabkommen bestimmte Sozialversicherungsansprüche unter bestimmten Bedingungen. Hier sind einige Beispiele:

1. Belgische und europäische Bürger, die sich am 31.12.2020 in einer grenzüberschreitenden Situation zwischen Belgien und dem Vereinigten Königreich befinden, d. h:

  • der britischen Gesetzgebung unterliegen oder
  • im Vereinigten Königreich wohnen und dem belgischen Recht unterliegen, oder
  • im Vereinigten Königreich angestellt oder selbständig erwerbstätig sind und belgischem Recht unterliegen oder
  • eine britische Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis besitzen.

Solange sie sich in einer dieser Situationen befinden, werden sie weiterhin ohne Unterbrechung von den europäischen Sozialversicherungsvorschriften profitieren.

Dies gilt auch für britische Staatsangehörige, die sich in einer ähnlichen Situation wie in Belgien befinden.

2. Personen, die sich in einer grenzüberschreitenden Situation zwischen Belgien und dem Vereinigten Königreich befanden, dies aber nicht mehr tun. Zum Beispiel:

  • Sie sind Belgier und arbeiteten von 2011 bis 2018 im Vereinigten Königreich. Danach beendeten Sie Ihre Tätigkeit und schlossen einen neuen Arbeitsvertrag in Belgien ab.
  • Sie sind Belgier und haben von 2019 bis 2022 im Vereinigten Königreich gearbeitet, dann haben Sie Ihre Tätigkeit beendet und einen neuen Arbeitsvertrag in Belgien abgeschlossen.

Diese Personen haben Anspruch darauf, dass ihre Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten im Vereinigten Königreich und/oder in Belgien vor und nach dem 31.12.2020 berücksichtigt werden, zum Beispiel für ihre Altersrente.

3. Personen, die am 01.01.2021 keine Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und Belgien haben und sich nach dem 31.12.2020 zum ersten Mal in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, oder Personen, die nicht mehr unter das Widerrufsabkommen fallen (siehe oben) und befinden sich wieder in einer grenzüberschreitenden Situation mit dem Vereinigten Königreich.

Für die letztere Kategorie wird die Situation durch das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vom 24. Dezember 2020 geregelt. Mit wenigen Ausnahmen sind dieselben Grundsätze enthalten, die innerhalb der Europäischen Union gelten.

Wenn Sie in Vereinigten Königreich arbeiten, sind grundsätzlich die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit in Vereinigten Königreich auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in den Handels- und Kooperationsabkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Die Handels- und Kooperationsabkommen finden unter gewissen Bedingungen Anwendung, insbesondere :

  • Grundsätzlich müssen Sie sich im Gebiet eines der EU-Länder, im EWR oder in der Schweiz gesetzlich befinden.

Die Handels- und Kooperationsabkommen stellen sicher, dass

  • Sie im anderen Land die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer dieses Landes haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in das anderen Land wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Vereinigten Königreich  zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die Altersrenten.

Die Handels- und Kooperationsabkommen sehen Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität (nur zur Berechnung, nicht zum Export)
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (nur zur Berechnung, nicht zum Export)
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Sie finden weitere Informationen unter "Informationssuche", wo Sie die für Sie zutreffenden Kriterien auswählen.

Konsultieren Sie hier die Verordnungen, den Austrittsvertrag und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vom 24 dezember 2020.

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)

Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft2019/C 384 I/01

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vom 24 dezember 2020