Belgien - Südkorea : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in Südkorea zu ziehen oder sie verlassen Südkorea, um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrechtzuerhalten .

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Südkorea abgeschlossen.
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und südkoreanischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwischen Belgien und Südkorea betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Südkorea arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der südkoreanischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen zwischen Belgien und Südkorea genannt werden.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen zwischen Belgien und Südkorea genannt werden

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Sie müssen sich entweder in Belgien oder in Südkorea befinden.
  2. Sie müssen die südkoreanische oder die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, oder als Flüchtling oder Staatenlosen anerkannt sein.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie eventuell Leistungen der belgischen/südkoreanische sozialen Sicherheit erhalten werden, wenn Sie in Südkorea/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Südkorea zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und südkoreanischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf den Text des Allgemeines Abkommen von Südkorea (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zu greifen.

Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit Südkorea (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.