Belgien - Demokratische Republik Kongo : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in die Demokratische Republik Kongo zu ziehen oder Sie verlassen die Demokratische Republik Kongo , um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um eventuell Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrechtzuerhalten

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit der Demokratischen Republik Kongo abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und kongolesischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwischen Belgien und Demokratischen Republik Kongo betrifft nur die Personen, die als Seeleute an Bord oder im Dienst eines Schiffes der Handelsmarine arbeiten, das in Belgien und/oder Kongo registriert ist und unter der Flagge Belgiens und/oder Kongos fährt.

Wenn Sie auf einem Schiff arbeiten, das unter der Flagge Kongos oder Belgien fährt, sind die Rechtsvorschriften des Landes Ihres Wohnsitzes im Bereich der sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar.

Das Abkommen findet Anwendung unter gewissen Bedingungen :

  1. Sie müssen Ihren Wohnsitz entweder in Belgien oder in Kongo haben.
  2. Sie müssen die belgische oder die kongolesische Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in Kongo die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein kongolesischer Seemann haben werden oder Sie in Belgien die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein belgischen Seemann haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/ kongolesische sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Kongo/Belgien wohnen;
  • Ihre versicherungspflichtigen Zeiten in Belgien und Ihre versicherungspflichtigen Zeiten in Kongo zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und kongolesischen Altersrenten.

Die im Abkommen zwischen Belgien und Demokratischen Republik Kongo betreffenden Leistungen sind :

  • die Gesundheitspflegeleistungen (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Familienbeihilfen
  • Jahresurlaub
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

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