Belgien - Bosnien-Herzegowina : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in Bosnien-Herzegowina zu ziehen oder sie verlassen Bosnien-Herzegowina , um in Belgien zu ziehen.

Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Bosnien-Herzegowina abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und bosnisch-herzegowinischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwischen Belgien und Bosnien-Herzegowina betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Bosnien-Herzegowina arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der bosnisch-herzegowinischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Bosnien-Herzegowina befinden.
  2. Die bosnisch-herzegowinischen oder die belgischen gesetzlichen Bestimmungen müssen für Sie gelten oder gegolten haben.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in Bosnien-Herzegowina die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein bosnisch-herzegowinischer Arbeitnehmer haben werden ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/bosnisch-herzegowinischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Bosnien-Herzegowina/Belgien wohnen ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Bosnien-Herzegowina zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und bosnisch-herzegowinischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Familienbeihilfen
  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf den Text des Allgemeines Abkommen mit Bosnien-Herzegowinien (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.

Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit Bosnien-Herzegowinien (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.