Belgien - Algerien : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in Algerien zu ziehen oder sie verlassen Belgien, im in Algerien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrechtzuerhalten oder um die Leistungen der sozialen Sicherheit zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Algerien abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und algerischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Das Abkommen zwischen Belgien und Algerien im Bereich der sozialen Sicherheit betrifft die Arbeitnehmer, die Seeleute und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Algerien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der algerischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Algerien befinden.
  2. Sie müssen die algerische oder die belgische Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/ algerischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Belgien/Algerien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Algerien zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und algerischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Familienbeihilfen
  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

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Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit Algerien (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen