Belgien - Kosovo : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in das Kosovo zu ziehen oder Sie verlassen das Kosovo, um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit dem Kosovo abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und kosovarischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwichen Belgien und Kosovo betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie im Kosovo arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der kosovarischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder im Kosovo befinden.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das Land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das Land haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei Landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/ kosovarischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie im Kosovo/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten im Kosovo zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und kosovarischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.

Die betreffende Leistungen sind :

  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Altersrenten
  • de Hinterbliebenenrenten.

Auf "Suche nach Informationen" finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf den Text des Allgemeines Abkommen mit Kosovo (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.

Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung mit Kosovo (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.