Belgien - Albanien : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in Albanien zu ziehen oder Sie verlassen Albanien, um in Belgien zu ziehen .
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Albanien abgeschlossen..
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und serbischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwischen Belgien und Albanien betrifft die Arbeitnehmer, die Selbständigen und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Albanien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der serbischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.
Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Albanien befinden.
  2. Die Albanisch order die Belgischen gezetslichen bestimmungen müssen für sie gelten oder gegolten haben.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/ Albanischen sozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Albanien/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Albanien zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und serbischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.
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