Belgien - Uruguay : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeinheiten

Sie verlassen Belgien, um in Uruguay zu ziehen oder Sie verlassen Uruguay, um in Belgien zu ziehen .
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Uruguay abgeschlossen.

Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und uruguayischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommenzwischen Belgien und Uruguay betrifft die Arbeitnehmer, die Selbstandigen und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Uruguay arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der uruguayischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Uruguay befinden.
  2. Die uruguayischen oder die belgischen gesetzlichen Bestimmungen müssen für Sie gelten oder gegolten haben.

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie eventuell Leistungen der belgischen/uruguayischen sozialen Sicherheit erhalten werden, wenn Sie in Uruguay/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Uruguay zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und uruguayischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenenrenten.

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf den Text des Allgemeines Abkommen von Uruguay (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.

Um auf den Text der Verwaltungsvereinbarung (Auf Französisch) (Auf Niederländisch) zugreifen.