Belgien - Marokko : bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit - Allgemeines

Sie verlassen Belgien, um in Marokko zu ziehen oder sie verlassen Marokko, um in Belgien zu ziehen.
Vor Ihrer Abreise müssen Sie sich bei den zuständigen Stellen über die zu beachtenden Formvorschriften erkundigen, um Ihre Leistungen der sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Belgien hat ein bilaterales Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Marokko abgeschlossen.
Das Abkommen organisiert die Anwendung der belgischen und marokkanischen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit.

Dieses Abkommen zwischen Belgien und Marokko betrifft die Arbeitnehmer und gewisse Beamtenkategorien.

Wenn Sie in Marokko arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der marokkanischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen, die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Wenn Sie in Belgien arbeiten, sind die Rechtsvorschriften der belgischen sozialen Sicherheit auf Sie anwendbar, abgesehen von bestimmten Ausnahmen , die in dem Abkommen genannt werden, zum Beispiel bei Entsendung.

Achten Sie aber darauf, dass das Abkommen unter gewissen Bedingungen Anwendung findet :

  1. Grundsätzlich müssen Sie sich entweder in Belgien oder in Marokko befinden.
  2. Die marokkanische oder die belgische gezetslichen bestimmungen müssen für sie gelten oder gegolten haben

Das Abkommen stellt sicher, dass

  • Sie in das land war sie arbeiten die gleichen Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit wie ein Arbeitnehmer von das land haben werden ;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in die zwei landen berücksichtigen wird, um den Anspruch auf die Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu begründen;
  • Sie Leistungen der belgischen/marokkanischensozialen Sicherheit unter gewissen Bedingungen erhalten werden, wenn Sie in Marokko/Belgien wohnen;
  • Ihre Beschäftigungszeiten in Belgien und Ihre Beschäftigungszeiten in Marokko zusammengerechnet werden, um den Anspruch auf die Leistungen der sozialen Sicherheit zu begründen und um deren Betrag zu berechnen, zum Beispiel für die belgischen und marokkanischen Altersrenten.

Das Abkommen sieht Durchführungsvorschriften zur Gewährung der Leistungen der sozialen Sicherheit vor.
Die betreffenden Leistungen sind :

  • die Gesundheitspflegeleistungen
  • die Leistungen bei Krankheit (einschließlich Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld)
  • die Leistungen bei Invalidität
  • die Leistungen bei Arbeitsunfällen
  • die Leistungen bei Berufskrankheiten
  • die Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • die Altersrenten
  • die Hinterbliebenrenten
  • die Familienbeihilfen

Auf " Suche nach Informationen " finden Sie nähere Informationen, indem Sie die für Sie geltenden Kriterien auswählen.

Um auf die Texte des Allgemeines Abkommen von Marokko und der Verwaltungsvereinbarungen zugreifen: