Erklärung zur Barrierefreiheit

Die öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit (OESS) verpflichten sich, diese Seite barrierefrei zugänglich zu machen, wie es das Gesetz vom 19. Juli 2018 über den Zugang zu den Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vorsieht. Sehen Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzes vom 19. Juli 2018 auf der Webseite des Belgischen Amtsblattes (auf Französisch) ein.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite Coming2Belgium.

 

Grad der Einhaltung

Eine vereinfachte Prüfung dieser Webseite wurde durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit teilweise erfüllt werden. Lesen Sie bei Interesse die pdf-Datei mit dem vollständigen Text der europäischen Norm EN 301 549 auf der Webseite des ETSI (auf Englisch).

Die vollständige Einhaltung kann erst nach einer eingehenden Prüfung garantiert werden.

Weitere Informationen können Sie im vereinfachten Prüfbericht einsehen.

 

Ausarbeitung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf:

  • den Ergebnissen des BOSA Accessibility Tool
  • einer kritischen Analyse auf Grundlage der WCAG-Prinzipien
  • manuellen Tests
  • dem Prüfbericht

Diese Prüfung wurde am 07.11.2023 durchgeführt.

Sehen Sie den vereinfachten Prüfbericht zur Barrierefreiheit dieser Webseite ein.

Diese Erklärung wurde am 30.11.2023 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2023 überarbeitet.

 

Kontaktangaben

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Webseite? Sie erreichen uns über das Kontaktformular.

Sie haben eine Frage oder einen Hinweis übermittelt und haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten? Wenden Sie sich an den Föderalen Ombudsmann über contact@foderalerombudsmann.be.